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Die SCHUFA Selbstauskunft

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Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftliche Gesellschaft, deren Auskünfte ausschließlich in Deutschland abfragbar sind. Die SCHUFA hat etwa 440 Millionen Daten von 65 Millionen Bürgern gespeichert. Gespeichert werden Informationen zu Kreditkarten, Girokonten, Mobilfunkverträge, Kredite, Kundenkonten und weiteres. In die SCHUFA Informationen fließt das Verhalten von Schuldnern ein, wozu mehrfache Mahnungen, Mahnverfahren vor Gericht, missbräuchliche Nutzungen von gesperrten Konten oder Kreditkarten, einschneidende Maßnahmen wie die eidesstattliche Erklärung, der Haftbefehl, die Insolvenz gehören. Nicht bei der ausschließlich in Deutschland tätigen Schutzgemeinschaft gespeichert werden, Handelsverträge und Zahlungsverpflichtungen, die im Ausland eingegangen wurden, ebenso wenig Konten oder Kredite im Ausland. © Can Stock Foto

SCHUFA Selbstauskunft vor dem Autokauf beantragen

Zu einem negativen SCHUFA Eintrag kann es schnell kommen. Viele Verbraucher wissen gar nicht, wie ihr Datenbild bei der SCHUFA aussieht. Umso größer ist dann der Schreck, wenn sich beispielsweise vor einem Autokauf herausstellt, dass der Autokredit oder die Finanzierung beim Verkäufer verweigert wird. Sicherer ist es, vor größeren finanziellen Unternehmungen, wie dem Autokauf, eine Schufa Auskunft beantragen. Auf die kostenlose Selbstauskunft hat jeder Bürger einmal jährlich ein Recht. Allerdings ist die Selbstauskunft nur kostenlos, wenn sie direkt an die SCHUFA postalisch eingereicht wird. Online-Selbstauskünfte sind gebührenpflichtig. Jedoch können problemlos die Formulare online heruntergeladen und dann ausgefüllt werden. Bestehen Negativeinträge zu Recht, kann der Kauf eines Autos per Autokredit dennoch gelingen. Es gibt zahlreiche seriöse Angebote für Kredite ohne SCHUFA. Solche Finanzierungen können in Online Vergleichen gefunden werden. Vor größeren Anschaffungen welche finanziert werden wie um z.b ein Auto zu finanzieren ist eine SCHUFA Selbstauskunft ein Garant dafür nicht böse überrascht zu werden!

Regelung zur verkürzten Speicherung und vorzeitigen Eintragslöschung

Es gibt seit Neuerem auch die Möglichkeit, negative Einträge bei der SCHUFA vorzeitig löschen zu lassen. Durch diese neue Regelung sollen vor allem Verbraucher, die nur eine einmalige Zahlungsschwierigkeit hatten, vor der negativen SCHUFA Auskunft und ihren Folgen geschützt werden. Die Voraussetzungen für die vorzeitige Löschung von Einträgen bei der SCHUFA sind, dass die Forderung erst nach dem 1. 7. 2012 gespeichert wurde, dass sie nicht 2.000 Euro überschreitet, sie innerhalb von sechs Wochen beglichen wurde und keinen gerichtlichen Titel hatte. Erfüllt eine Eintragung, die bei der SCHUFA Selbstauskunft ersichtlich wird, diese Bedingungen, kann die vorzeitige Streichung des Eintrags gefordert werden. Damit ist dann auch der Weg zum Autokredit frei.

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